Teilnahmebedingungen Die vorliegende Aktion wird ausschließlich durch die Junge Union (JU) Bezirksverband Südwestfalen angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Junge Union Bezirksverband Südwestfalen ist alleiniger Ansprechpartner und alle Anfragen sind an die Junge Union Bezirksverband Südwestfalen zu richten. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§1 Aktionsrahmen Unsere Aktion findet vom 01. Oktober 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr statt (Aktionszeitraum). Teilnehmen kann jeder, - der bis zum 30.09.2019 Mitglied der Jungen Union Bezirksverband Südwestfalen ist und mindestens ein Mitglied geworben hat (Name des Werbers muss im Mitgliedschaftsantrag angeben werden) [ Werber-Preise ] - der zwischen dem 01. August 2019 und dem 31. Dezember 2019, 24 Uhr in einen Kreisverband der Jungen Union Südwestfalen eingetreten ist, wobei für den Zeitpunkt das Datum der Eintragung in die ZMD (Zentrale Mitglieder Datei) entscheidend ist [ Neumitglieder-Preise ] - jeder Stadt- oder Gemeindeverband der Jungen Union Südwestfalen [ Verbands-Preis ]. Eine Barauszahlung aller Gewinne ist ausgeschlossen. Für alle Neueintritte zählt das Datum der Eintragung in die zentrale Mitgliederdatei (ZMD), die bei den CDU-Kreisverbänden verwaltet wird. Diese Eintragung muss bis spätestens 31.12.2019, 24 Uhr erfolgt sein. Eintritte können über alle entsprechenden Wege erfolgen (Online, per Antrag etc.). Die Teilnahmeberechtigung wird weiter unter § 2 dieser Teilnahmebedingungen konkretisiert. Die erforderlichen Auslosungen finden im Rahmen des Südwestfalentages 2019 statt. Anschließend werden die Gewinner per E-Mail oder, sofern die E-Mail Adresse nicht bekannt ist, postalisch kontaktiert. Folgende Preise können unter den jeweils genannten Bedingungen erreicht werden: 1. Werber-Preise: Alle Teilnehmer, die im Aktionszeitraum (01.10.2019 – 31.09.2019) nachweisbar ein oder mehrere Mitglieder geworben haben, erhalten ein Los für jedes geworbene Mitglied, sofern sie die erfolgreiche Werbung über die E-Mail-Adresse (mitglieder@ju-swf.de) bis zum 31.12.2019 der JU Südwestfalen mitgeteilt haben . Ohne die rechtzeitige Mitteilung über diese Adresse wird die Werbung nicht berücksichtigt. Die JU Südwestfalen gleicht die per E-Mail gemeldeten Neumitglieder mit den tatsächlichen Eintritten ab. Für den Zeitpunkt des Eintritts ist das Datum der Eintragung in die ZMD entscheidend. Jeder Werber erhält anschließend im Lostopf eine solche Zahl an Losen, die der Zahl seiner geworbenen Mitglieder im Aktionszeitraum entspricht (Bsp.: 3 geworbene Mitglieder = 3 Lose). Dabei werden die Preise in der Reihenfolge der folgenden Aufstellung ausgelost. Wenn der Werber bereits einen Preis mit einer niedrigeren Ordnungszahl erhalten hat, sind weitere Ziehungen seines Namens ungültig (Bsp.: Wird das Los eines Werbers für den 1. Preis gezogen und dann mit einem weiteren Los der gleiche Werber für den 3. Preis noch einmal gezogen, so ist die zweite Ziehung ungültig). Jeder Werber kann also nur einen Preis und zwar den zuerst gezogenen erhalten. Sofern der Name eines Werbers mit einem weiteren Los noch einmal gezogen wird, wird die Ziehung für diesen Preis unter den übrigen im Lostopf befindlichen Losen wiederholt. Gezogene Lose werden aus dem Lostopf entfernt. Reihenfolge der Preisziehung: 1. Preis 1 x 2 Plätze für eine Bildungsfahrt nach Brüssel 2. Preis 1 Bummelpass Allerheiligen Kirmes Soest 3. Preis 1 x 2 VIP-Karten Basketball, Iserlohn 4. Preis 1 x 2 Karten IEC, Iserlohn Roosters 5. Preis 1 WESCO Pushboy, 50 Liter, rot 6. Preis 1 x 2 Bier-Gläser von Ritzenhoff 7. Preis 1 x 2 Champagner-Gläser von Ritzenhoff 8.-11. Preis Je 1 x SKS-Germany Stand- und Minipumpe: Powerstation mit Infusion TT schwarz 2. Neumitglieder-Preise: Jedes im Aktionszeitraum (01.10.2019 – 31.12.2019) neu in die Junge Union in Südwestfalen eingetretene Mitglied erhält ein Los im Lostopf für den Neumitglieder-Preis. Es zählt der Zeitpunkt der Eintragung in die ZMD. Eine gesonderte Meldung an die JU Südwestfalen ist nicht erforderlich. Die Preise werden in der folgenden Reihenfolge ausgelost. Nach der Ziehung wird das Los nicht zurück in den Lostopf gelegt. Reihenfolge der Preisziehung: 1. Preis 1 x 2 Plätze für eine Bildungsfahrt nach Berlin 2. Preis 1 x 2 Karten IEC, Iserlohn Roosters 3. Preis 1 x 2 Karten Sportfreunde Siegen 4. Preis 1 WESCO Breadbox Grandy Rot 5. Preis 1 x 2 Bier-Gläser von Ritzenhoff 6. Preis 1 x 2 Champagner-Gläser von Ritzenhoff 7.-11. Preis Je 1 x SKS-Germany Stand- und Minipumpe: Powerstation mit Infusion TT schwarz 12. Preis 1 x 2 Schokoladen-Paulchen 3. Verbands-Preis: Alle Stadt- und Gemeindeverbände in Südwestfalen haben die Möglichkeit, den Verbands-Preis zu gewinnen. Der Preis geht an den JU-Stadt- oder Gemeindeverband, der im Aktionszeitraum (01.10.2019 – 31.12.2019) absolut die meisten Neueintritte in die Junge Union zu verzeichnen hat. Für den Zeitpunkt des Eintritts ist das Datum der Eintragung in die ZMD entscheidend. Eine Meldung der eingetretenen Mitglieder an die JU Südwestfalen ist nicht erforderlich. Sollten mehrere Verbände die gleiche absolute Zahl an Neumitgliedern im Aktionszeitraum erzielt haben, wird unter diesen Verbänden im Rahmen des Südwestfalentages 2019 gelost. Der Preis ist nicht teilbar. Der Verbands-Preis: 1. Preis Gutschein für eine Grillparty im Wert von 200€ §2 Besondere Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung für Werber und Neumitglieder Berechtigt an der Aktion teilzunehmen, ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und bis zum 31.12.2019 Mitglied der Jungen Union Bezirksverband Südwestfalen ist (entscheidend ist die Eintragung in die ZMD). Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Teilnahmen nach dem 31.12.2019 um 24:00 Uhr werden nicht berücksichtigt. §3 Verfall des Gewinns Ist die Gewinnausschüttung nicht möglich, weil eine Zusendung scheitert und kann diese nicht innerhalb eines Monats nachgeholt werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch verfällt auch, wenn sich ein Gewinner nicht bis spätestens zum 15.02.20 bei der JU Bezirksverband Südwestfalen meldet. Sofern der Anspruch verfallen ist, wird im Rahmen der darauf folgenden JU-Bezirksvorstandssitzung für alleine diesen Preis eine erneute Ziehung nach den Bedingungen der §§ 1 und 2 vorgenommen, um einen neuen Gewinner zu ermitteln. §4 Datenschutz Die im Rahmen der Aktion erlangten Daten der Teilnehmer werden im Rahmen der regulären Mitgliedschaft und unter Achtung der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und verarbeitet. Informationen zur Verwendung der Daten während einer Mitgliedschaft können den aktuellen Datenschutzbestimmungen der Jungen Union Bezirksverband Südwestfalen entnommen werden: http://www.ju-swf.de/datenschutz/ . Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein über Facebook verwendeter Name, unerheblich ob tatsächlicher Name oder Pseudonym, im Falle einer Gewinnausschüttung auf der Facebook und Instagram-Seite der JU Bezirksverband Südwestfalen im Rahmen der Aktion veröffentlicht werden kann. Im Übrigen gelten unsere üblichen Datenschutzbestimmungen: http://www.ju-swf.de/datenschutz/ §5 Haftung Die Beiträge oder Kommentare der an der Aktion Teilnehmenden, dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Die JU Bezirksverband Südwestfalen übernimmt für eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter keine Haftung. Die JU Bezirksverband Südwestfalen behält sich vor, die Aktion jeder Zeit ohne Ankündigung zu beenden oder abzuändern. Das ist insbesondere der Fall, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus der Beendigung oder Abänderung der Aktion können keine Ansprüche gegen die JU Bezirksverband Südwestfalen abgeleitet werden. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. §6 Sonstiges Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die JU Bezirksverband Südwestfalen stellt klar, dass die vorliegenden Teilnahme- und Datenschutzbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden können.